Häufige Fragen
Antworten für Freelancer
Wie läuft die Vertragsgestaltung als Freelancer über 4soft-IT ab?
Der Prozess der Vertragsgestaltung bei 4soft-IT beginnt, sobald wir Ihre Zustimmung für ein Projekt erhalten haben. Nach Ihrem „Go“ gehen wir in die Abstimmung der konkreten Vertragsdetails über. Dazu gehören spezifische Anforderungen, der Projektumfang, der Zeitrahmen, Konditionen (wie Stundensatz und Zahlungsmodalitäten) und gegebenenfalls weitere relevante Aspekte. Selbstverständlich berücksichtigen wir bei der Vertragsgestaltung stets die datenschutzrechtlichen Vorgaben der DSGVO und stellen sicher, dass alle notwendigen Vereinbarungen zur Auftragsverarbeitung getroffen werden. Unsere Zusammenarbeit basiert zudem auf den Prinzipien der Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung gemäß dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG).
Während des Projekts bleiben wir in engem Austausch, um sicherzustellen, dass die vertraglichen Vereinbarungen eingehalten werden und notwendige Anpassungen zeitnah besprochen und umgesetzt werden können. Am Ende des Projekts erfolgt eine abschließende Abstimmung und bei Bedarf die formelle Beendigung des Vertragsverhältnisses.
Unsere Freelancer-Verträge sind fair und transparent, denn uns ist es wichtig, langfristige und kooperative Beziehungen mit Ihnen aufzubauen. Wir streben eine enge Zusammenarbeit an, die auf Vertrauen und gegenseitigem Respekt basiert und sich in der klaren und nachvollziehbaren Gestaltung unserer Verträge widerspiegelt. Wir legen großen Wert darauf, dass die Zusammenarbeit mit Freelancern stets auf selbstständiger Basis erfolgt und keine verdeckte Arbeitnehmerüberlassung im Sinne des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) darstellt.
Wann kann ich als Freelancer mit meiner Zahlung rechnen?
Als Freelancer bei 4soft-IT profitierst du von Flexibilität, Freiheit und pünktlichen Zahlungen. Wir wissen, dass ein stabiler Cashflow für deinen Erfolg entscheidend ist. Daher garantieren wir dir ein Zahlungsziel von 7-14 Tagen nach Eingang des unterschriebenen Leistungsnachweises oder der finalen Projektabnahme. Du musst dich keine Sorgen über lange Wartezeiten oder unsichere Zahlungen machen. Dein wohlverdientes Geld kommt schnell, zuverlässig und ohne unnötige Verzögerungen – so kannst du dich voll und ganz auf deine Projekte konzentrieren.
Welche datenschutzrechtlichen Bestimmungen gelten für Freelancer, die über 4soft-IT tätig sind?
Wir legen großen Wert auf den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten. Im Rahmen unserer Zusammenarbeit mit Freelancern stellen wir sicher, dass die Anforderungen der DSGVO eingehalten werden. Dies geschieht beispielsweise durch Auftragsverarbeitungsverträge (AVV), in denen die Verantwortlichkeiten und Pflichten im Umgang mit personenbezogenen Daten klar geregelt sind. Wir informieren unsere Freelancer umfassend über ihre datenschutzrechtlichen Pflichten im jeweiligen Projekt.
Welche Daten werden von Freelancern im Rahmen der Zusammenarbeit mit 4soft-IT verarbeitet und wie wird deren Sicherheit gewährleistet?
Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt stets im Rahmen des konkreten Projekts und nur in dem Umfang, der zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten erforderlich ist. Wir treffen angemessene technische und organisatorische Maßnahmen, um die Sicherheit dieser Daten gemäß den Anforderungen der DSGVO zu gewährleisten.
Gewährleistet 4soft-IT die Einhaltung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) bei der Zusammenarbeit mit Freelancern?
Ja, die Einhaltung des AGG ist für uns selbstverständlich. Wir diskriminieren Freelancer nicht aufgrund ihrer ethnischen Herkunft, ihres Geschlechts, ihrer Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, ihres Alters oder ihrer sexuellen Identität. Unsere Auswahlprozesse und die Vertragsgestaltung erfolgen stets auf Basis von Qualifikation und fachlicher Eignung.
An wen können sich Freelancer wenden, wenn sie sich im Rahmen ihrer Tätigkeit über 4soft-IT diskriminiert fühlen?
Freelancer, die sich diskriminiert fühlen, können sich jederzeit an unseren dedizierten Ansprechpartner für Compliance-Fragen Marcel Weinlein wenden. Wir nehmen jeden Hinweis ernst und gehen der Sache umgehend nach.
Handelt es sich bei der Zusammenarbeit mit Freelancern über 4soft-IT um Arbeitnehmerüberlassung?
Nein, unsere Zusammenarbeit mit Freelancern basiert auf selbstständiger Tätigkeit und Dienstverträgen. Wir legen großen Wert darauf, dass Sie Ihre Aufgaben eigenverantwortlich und ohne Weisungsgebundenheit gegenüber unseren Kunden erbringen. Die Vertragsgestaltung und die Projektorganisation sind darauf ausgerichtet, eine klare Abgrenzung zur Arbeitnehmerüberlassung sicherzustellen.
Worauf achtet 4soft-IT um eine verdeckte Arbeitnehmerüberlassung zu vermeiden?
Wir achten bei der Gestaltung unserer Verträge und der Projektorganisation auf klare Abgrenzungskriterien zur Arbeitnehmerüberlassung. Dazu gehören unter anderem die freie Zeiteinteilung und Arbeitsortwahl des Freelancers (soweit projektbedingt möglich), die klare Definition von Zielen und Ergebnissen im Vertrag sowie die Vermeidung einer direkten Eingliederung des Freelancers in die Arbeitsorganisation des Kunden im Sinne einer abhängigen Beschäftigung.
Welche Vorteile ergeben sich für Freelancer aus der Beauftragung über Werk- oder Dienstverträge im Vergleich zur Arbeitnehmerüberlassung?
Die Beauftragung über Werk- oder Dienstverträge ermöglicht Freelancern eine größere unternehmerische Freiheit und Selbstständigkeit. Sie können ihre Projekte eigenverantwortlich gestalten, ihre Expertise flexibel einsetzen und in der Regel auch ihre Konditionen selbst bestimmen.